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Zuhause Rhein-MainRund ums Haus · ein Ansprechpartner

Winterdienst in Frankfurt für Gehweg, Zufahrt und Hof

Wenn Schnee fällt oder sich Glätte bildet, räumen und streuen wir die Flächen an Ihrem Haus. So kommen Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nach, ohne früh morgens selbst zur Schaufel greifen zu müssen.

  • Ein Einsatz am Gehweg eines Einfamilienhauses dauert meist nur wenige Minuten; der Vertrag läuft in der Regel über die Wintersaison von November bis März.
  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Schriftliches Festpreis-Angebot

Lieber sprechen? 0800 659 270 0 (kostenfrei, Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr)

Winterdienst: Angebot in 2 Minuten

Welche Flächen sollen geräumt werden?
Für welchen Zeitraum?
Um welches Gebäude geht es?
Wann soll es losgehen?
Wo ist das Objekt?

Bitte geben Sie eine fünfstellige Postleitzahl an.

Wohin dürfen wir Ihr Angebot schicken?

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Bitte geben Sie Telefon oder E-Mail an.

Kostenlos und unverbindlich. Wir nutzen Ihre Angaben nur für Ihre Anfrage – mehr in der Datenschutzerklärung.

Das übernehmen wir

Winterdienst – alles, was dazugehört

  • Gehweg räumen

    Schneeräumung des Gehwegs vor Ihrem Grundstück in der Breite, die Ihre Gemeinde vorschreibt.

  • Streuen bei Glätte

    Abstumpfende Streumittel auf Gehweg, Zugang und Treppen, wenn es glatt wird oder Glatteis droht.

  • Zufahrt und Stellplatz

    Räumen der Einfahrt, der Garagenzufahrt und von Stellplätzen auf dem Grundstück.

  • Zugänge und Treppen

    Hauseingang, Außentreppen und Wege zu Mülltonnen werden mitgeräumt und gestreut.

  • Höfe und größere Flächen

    Räumung von Innenhöfen und Parkflächen bei kleinen Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen.

  • Wetterbeobachtung

    Wir verfolgen Wetterlage und Glättewarnungen und rücken aus, wenn Einsatz nötig ist.

  • Einsatzdokumentation

    Uhrzeit, Fläche und Art jedes Einsatzes werden festgehalten, damit Sie im Streitfall einen Nachweis haben.

Im Rhein-Main-Gebiet sind schneereiche Winter selten, doch Glätte gibt es fast jedes Jahr. Gerade überfrierende Nässe am frühen Morgen ist tückisch, weil sie kaum zu sehen ist. Wer seinen Gehweg dann nicht rechtzeitig räumt oder streut, riskiert, dass jemand stürzt – und haftet unter Umständen für die Folgen. Wir übernehmen die Arbeit, damit Sie sich darauf verlassen können, dass die Flächen an Ihrem Haus sicher sind.

Was Ihre Gemeinde verlangt

Die Pflichten rund um den Winterdienst sind nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde legt meist fest:

  • welche Flächen vor dem Grundstück zu räumen sind,
  • wie breit der geräumte Streifen auf dem Gehweg sein muss,
  • zu welchen Uhrzeiten geräumt und gestreut sein muss,
  • welche Streumittel erlaubt sind und wo Salz verboten ist,
  • wohin der geräumte Schnee gebracht werden darf.

In Frankfurt, Offenbach, Bad Homburg oder Darmstadt sehen die Regeln jeweils etwas anders aus. Bei der Besichtigung klären wir, welche Satzung für Ihr Grundstück gilt, und richten den Einsatz danach aus.

Für wen sich ein Winterdienst lohnt

Ein beauftragter Winterdienst ist besonders hilfreich, wenn Sie berufsbedingt früh das Haus verlassen, häufig verreisen oder körperlich nicht mehr Schnee schaufeln möchten. Für Eigentümer, die nicht selbst im Haus wohnen, ist er oft die einzige verlässliche Lösung.

Bei kleinen Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften führt die Frage, wer wann räumt, regelmäßig zu Streit. Ein fester Dienstleister schafft hier klare Verhältnisse. Bei Reihenhauszeilen, wie man sie etwa in Bad Vilbel, Hanau oder Maintal findet, schließen sich manchmal mehrere Nachbarn zusammen, um die Gehwege gemeinsam betreuen zu lassen.

So organisieren wir den Winterdienst

Schritt Was passiert
Fragebogen oder Anruf Flächen und gewünschten Zeitraum angeben – online in zwei Minuten oder gebührenfrei unter 0800 659 270 0
Ortstermin Gehweg, Zufahrt, Treppen und Wege zu den Tonnen werden gemeinsam abgegangen und in einem Lageplan markiert
Festpreis Schriftlich, wahlweise als Pauschale für die Saison oder als Betrag je Einsatz
Winter Wetterbeobachtung, Ausrücken bei Schnee und Glätte, Nachstreuen bei anhaltender Gefahr
Nachweis Protokoll jedes Einsatzes, auf Wunsch als Übersicht zum Saisonende

Der Lageplan ist wichtiger, als es klingt: Er legt fest, welche Wege zum Auftrag gehören. Gerade bei Eckgrundstücken, Hinterhäusern oder gemeinsam genutzten Zufahrten vermeidet das spätere Missverständnisse. Ändert sich etwas, etwa weil ein neuer Stellplatz angelegt wurde, passen wir den Plan vor der nächsten Saison an.

Für Streugut gilt: Was im Winter liegt, bleibt nicht ewig liegen. Splitt sammelt sich in Rinnen und Fugen und kann Abläufe verstopfen. Ob und wann wir es im Frühjahr wieder aufnehmen, vereinbaren wir mit Ihnen gleich im Angebot.

Rechtzeitig vor dem ersten Frost planen

Winterdienstverträge werden meist im Herbst abgeschlossen, damit die Touren vor dem ersten Kälteeinbruch feststehen. Wer erst bei Schneefall anfragt, muss mit Wartezeiten rechnen. Wenn Sie ohnehin Ihren Garten von uns betreuen lassen, lässt sich der Winterdienst gut mit der Gartenpflege und dem Hausmeisterservice kombinieren. Ein kurzer Hinweis über die Kontaktseite genügt, und wir melden uns.

Ablauf

So läuft Ihr Projekt mit uns

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Ein paar Fragen im Fragebogen beantworten – oder kurz anrufen. Das dauert rund zwei Minuten.

  2. 2

    Besichtigung vor Ort

    Wir kommen vorbei, messen auf und besprechen Wünsche, Material und Zeitplan. Kostenlos.

  3. 3

    Festpreis-Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenen Leistungen – ohne Kleingedrucktes.

  4. 4

    Ausführung & Abnahme

    Unsere Teams arbeiten zum vereinbarten Termin. Zum Schluss gehen wir alles gemeinsam mit Ihnen durch.

Förderung

Zuschüsse und Kredite für Winterdienst

Diese Programme können passen. Wichtig: Viele Anträge müssen gestellt werden, bevor Sie den Auftrag vergeben – wir sprechen das bei der Besichtigung mit Ihnen durch.

  • SonstigeSteuerbonus

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)

    Für Dienstleistungen rund um den eigenen Haushalt – etwa Reinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienst oder Schneeräumen – lässt sich ein Teil der Arbeitskosten (nicht Material) direkt von der Steuerschuld abziehen. Nötig sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters; Barzahlung zählt nicht.

    20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr.

Alle Förderprogramme und aktuelle Meldungen

Häufige Fragen

Fragen zu Winterdienst

Wer ist für den Winterdienst vor meinem Haus verantwortlich?

Viele Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für die Gehwege per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Welche Pflichten genau gelten, steht in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eigentümer können die Ausführung an einen Dienstleister übergeben.

Zu welchen Uhrzeiten muss geräumt sein?

Die Uhrzeiten legt die jeweilige Satzung Ihrer Gemeinde fest, an Werktagen und Sonn- oder Feiertagen oft unterschiedlich. Wir richten unsere Einsatzplanung nach den Vorgaben am Ort Ihres Grundstücks. Bei länger anhaltendem Schneefall oder Glätte wird wiederholt geräumt und gestreut.

Darf Streusalz verwendet werden?

Ob und in welchem Umfang Salz auf Gehwegen erlaubt ist, regeln die Gemeinden unterschiedlich – viele beschränken es auf Ausnahmefälle wie Eisregen oder Treppen. Wir verwenden in der Regel abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Granulat. Das schont Pflanzen, Pflaster und Pfoten.

Hafte ich noch, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?

Mit der Beauftragung übertragen Sie die Ausführung an uns. Als Eigentümer bleiben Sie aber in der Regel verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und zu überprüfen. Unsere Einsatzdokumentation hilft dabei, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht nachzuweisen.

Kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?

Die Kosten für den Winterdienst können zu den Betriebskosten gehören, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag und der Betriebskostenabrechnung. Wir stellen Ihnen eine Rechnung, die sich dafür eignet.

Was ist, wenn es kaum schneit?

Bei einer Saisonpauschale ist der Betrag unabhängig von der Anzahl der Einsätze. Bei Abrechnung nach Bedarf zahlen Sie nur, wenn wir tatsächlich ausrücken. Welche Variante für Sie sinnvoller ist, besprechen wir bei der Angebotserstellung.

Winterdienst in Ihrer Nähe

Wie wir arbeiten, lesen Sie unter So funktioniert’s, Richtwerte zu Kosten im Ratgeber; wer hinter dem Angebot steht, unter Über uns.

Winterdienst: Jetzt kostenlos anfragen

Ein paar Fragen, zwei Minuten – danach melden wir uns und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung.