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Zuhause Rhein-MainRund ums Haus · ein Ansprechpartner

Fassadenarbeiten in Frankfurt und Umgebung – mit Gerüst aus einer Hand

Ob grüne Algenschleier, Risse im Putz oder ein verblasster Anstrich: Wir beurteilen den Zustand Ihrer Außenwand und übernehmen alles von der Gerüststellung bis zum letzten Anstrich.

  • Reinigung und Anstrich eines Einfamilienhauses dauern bei passendem Wetter meist ein bis zwei Wochen einschließlich Gerüst, eine Dämmung in der Regel deutlich länger.
  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Schriftliches Festpreis-Angebot

Lieber sprechen? 0800 659 270 0 (kostenfrei, Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr)

Fassade: Angebot in 2 Minuten

Was steht an der Fassade an?

Mehrfachauswahl möglich

Wie viele Geschosse hat das Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wann soll es losgehen?
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Wohin dürfen wir Ihr Angebot schicken?

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Kostenlos und unverbindlich. Wir nutzen Ihre Angaben nur für Ihre Anfrage – mehr in der Datenschutzerklärung.

Das übernehmen wir

Fassade – alles, was dazugehört

  • Zustandsprüfung

    Wir prüfen Putz, Risse, Hohlstellen, Feuchteschäden und den vorhandenen Anstrich, bevor wir etwas empfehlen.

  • Gerüst

    Planung, Aufbau und Abbau des Gerüsts, bei Bedarf mit Antrag für die Nutzung von Gehweg oder Straße.

  • Fassadenreinigung

    Schonendes Entfernen von Algen, Moos, Pilzbefall und Schmutz, abgestimmt auf Putz oder Klinker.

  • Putzausbesserung

    Risse aufweiten und schließen, Hohlstellen abschlagen und mit passendem Putz neu aufbauen.

  • Fassadenanstrich

    Grundierung und mehrschichtiger Anstrich mit einer Farbe, die zum vorhandenen Untergrund passt.

  • Sockel und Details

    Sockelbereich, Fensterfaschen, Gesimse und Dachuntersichten werden farblich mitgestaltet.

  • Fassadendämmung

    Beratung und Ausführung einer Außendämmung mit neuem Putzaufbau, wenn die Wand es zulässt.

  • Holz- und Metallteile

    Anstrich von Klappläden, Dachkästen, Balkongeländern und Fallrohren im selben Arbeitsgang.

Die Fassade schützt das Mauerwerk vor Regen, Frost und Sonne. Solange sie intakt ist, fällt sie kaum auf. Kritisch wird es, wenn Wasser durch Risse in den Putz eindringt und im Winter gefriert – dann platzen Stücke ab, und der Schaden wächst von Jahr zu Jahr. Wer rechtzeitig handelt, kommt oft mit einer Reinigung, kleinen Putzarbeiten und einem neuen Anstrich aus.

Was wir an Ihrer Fassade zuerst anschauen

Bevor wir eine Empfehlung geben, prüfen wir die Wand gründlich. Dazu gehören:

  • Haftung des Anstrichs: Kreidet die alte Farbe ab oder blättert sie, muss der Untergrund anders vorbereitet werden.
  • Risse: Wir unterscheiden zwischen feinen Oberflächenrissen und Rissen, die auf Bewegungen im Mauerwerk hinweisen.
  • Hohlstellen: Durch Abklopfen finden wir Bereiche, in denen der Putz sich gelöst hat.
  • Feuchte: Dunkle Stellen am Sockel oder unter Fensterbänken zeigen, wo Wasser nicht richtig abläuft.
  • Bewuchs: Algen und Moos sitzen meist auf der Wetter- oder Schattenseite.

Fassaden im Rhein-Main-Gebiet

In Frankfurt, Wiesbaden und Mainz gibt es viele verputzte Gründerzeitfassaden mit Stuck, Gesimsen und Fensterumrahmungen. Hier ist Erfahrung mit mineralischen Putzen und passenden Farbsystemen gefragt, damit die Wand weiter Feuchtigkeit abgeben kann. Wenn Stuckteile beschädigt sind, ergänzen wir sie oder lassen sie nachbilden.

Häuser aus den Nachkriegsjahrzehnten sind meist schlichter, aber oft wenig oder gar nicht gedämmt. Bei diesen Gebäuden, wie man sie in Offenbach, Hanau oder in vielen Stadtteilen von Darmstadt findet, stellt sich beim Fassadenprojekt oft die Frage, ob man gleich eine Dämmung aufbringt. Das ist eine Abwägung zwischen Aufwand, Bauphysik und dem, was Sie mit dem Haus noch vorhaben.

Bei Reihen- und Doppelhäusern lohnt es sich, mit den Nachbarn zu sprechen. Ein gemeinsames Gerüst und eine abgestimmte Farbe sind praktisch und sorgen für ein einheitliches Bild.

So gehen wir vor

Am Anfang stehen zwei kurze Angaben im Fragebogen: was an der Außenwand ansteht und wie viele Geschosse das Gebäude hat. Wer lieber spricht, wählt die gebührenfreie Nummer 0800 659 270 0. Beim kostenlosen Ortstermin messen wir die Wandflächen, klopfen den Putz ab und klären, ob Gehweg oder Nachbargrundstück für das Gerüst mitbenutzt werden müssen.

Daraus entsteht ein schriftlicher Festpreis, in dem Gerüst, Vorarbeiten, Reinigung und Anstrich als eigene Positionen stehen. Bei der Ausführung richten wir uns nach dem Wetter: Gereinigte Flächen müssen abtrocknen, Ausbesserungen brauchen Standzeit, bevor die Farbe kommt. Erst wenn Sie das Ergebnis vom Gerüst aus gesehen und abgenommen haben, wird es abgebaut – kleine Nacharbeiten in der Höhe sind danach nur noch mit Aufwand möglich.

Farbe ist nicht gleich Farbe

Welcher Anstrich passt, entscheidet der Untergrund. Mineralische Putze vertragen sich gut mit Silikatfarben, die diffusionsoffen bleiben und Feuchtigkeit aus der Wand entweichen lassen. Silikonharzfarben perlen Regen stark ab und werden häufig auf Wetterseiten eingesetzt. Liegt bereits eine Dispersionsfarbe auf der Wand, lässt sich nicht jedes System einfach darüberstreichen. Wir nehmen deshalb bei Bedarf eine Haftprobe, bevor wir Ihnen ein Material empfehlen.

Ein Gerüst, mehrere Aufgaben

Das Gerüst ist bei Fassadenarbeiten ein großer Posten. Deshalb ist es sinnvoll, alle Arbeiten in der Höhe zusammenzulegen: neue Fenster und Türen, Fallrohre, Dachrinnen oder Rollläden. Sprechen Sie uns darauf an – über die Kontaktseite oder im Fragebogen.

Ablauf

So läuft Ihr Projekt mit uns

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Ein paar Fragen im Fragebogen beantworten – oder kurz anrufen. Das dauert rund zwei Minuten.

  2. 2

    Besichtigung vor Ort

    Wir kommen vorbei, messen auf und besprechen Wünsche, Material und Zeitplan. Kostenlos.

  3. 3

    Festpreis-Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenen Leistungen – ohne Kleingedrucktes.

  4. 4

    Ausführung & Abnahme

    Unsere Teams arbeiten zum vereinbarten Termin. Zum Schluss gehen wir alles gemeinsam mit Ihnen durch.

Förderung

Zuschüsse und Kredite für Fassade

Diese Programme können passen. Wichtig: Viele Anträge müssen gestellt werden, bevor Sie den Auftrag vergeben – wir sprechen das bei der Besichtigung mit Ihnen durch.

  • BAFAZuschuss

    Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Maßnahmen an der Gebäudehülle

    Zuschuss für Dämmung von Außenwand, Dach und Geschossdecken sowie für neue Fenster, Dachflächenfenster, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutz in Bestandsgebäuden (Bauantrag mindestens fünf Jahre alt). Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden, und der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein – einen Handwerkervertrag darf man vorher nur mit einer Klausel schließen, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.

    15 % der förderfähigen Ausgaben; mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 Prozentpunkte mehr, beim Einfamilienhaus aber erst ab 30.000 € Investition. Förderfähig sind bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 €.

  • BAFAZuschuss

    Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inkl. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Zuschuss zur Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten, der einen Sanierungsfahrplan für das Haus erstellt. Der Fahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus und die höheren Kostengrenzen bei den BAFA-Einzelmaßnahmen; der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden.

    50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

  • KfWKredit

    Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358 Plus / 359)

    Zinsgünstiger Kredit, der den Eigenanteil bei energetischen Einzelmaßnahmen finanziert. Voraussetzung ist eine bereits erteilte BAFA- oder KfW-Zuschusszusage aus der BEG EM, die höchstens zwölf Monate alt ist; Selbstnutzer mit niedrigerem Haushaltseinkommen bekommen über Variante 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil.

    Bis 120.000 € je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (358) bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.

  • KfWKredit mit Tilgungszuschuss

    Wohngebäude – Kredit (261), Bundesförderung für effiziente Gebäude

    Förderkredit für die Komplettsanierung eines Wohnhauses zum Effizienzhaus (Stufen 40 bis 85 bzw. Denkmal) oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Baubeginn gestellt sein; netzgekoppelte Photovoltaik wird hier nicht mitfinanziert.

    Bis 150.000 € je Wohneinheit. Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe und Klasse zwischen 0 und 15 % (seit 21.07.2026 um 10 Prozentpunkte abgesenkt), plus 10 Prozentpunkte für besonders schlecht gedämmte Häuser (Worst Performing Building).

  • Stadt FrankfurtZuschuss

    Klimabonus – Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (Erweiterung von „Frankfurt frischt auf“)

    Städtischer Zuschuss für neue Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher sowie Solaranlagen auf Frankfurter Grundstücken, Batteriespeicher und Ladepunkte nur zusammen mit neuer PV. Der Antrag wird online gestellt, begonnen werden darf erst nach der Zusage; Pflichtmaßnahmen sind nicht förderfähig und die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden. Für Balkonkraftwerke sind die Mittel ausgeschöpft.

    Begrünung und Regenwasserspeicher 50 %, Solaranlagen 20 %, Solar-Gründach 30 %, Speicher und Ladesäulen 20 % der förderfähigen Kosten; Gemeinschaftsprojekte 5 Prozentpunkte mehr; höchstens 100.000 €.

  • Stadt FrankfurtZuschuss

    Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes (Modernisierungsbonus)

    Die Stadt gibt Eigentümern Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierung, barrierefreien Umbau und Aufwertung des Wohnumfelds im Bestand; Barrierefreiheit kann auch ohne energetische Maßnahme gefördert werden. Bedingung sind u. a. langjährige Bindung als Wohnraum und Mietbegrenzung, Förderung nur im Rahmen der Haushaltsmittel.

  • SonstigeSteuerbonus

    Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden (§ 35c EStG)

    Wer im eigenen, mehr als zehn Jahre alten Haus wohnt, kann einen Teil der Kosten für Dämmung, neue Fenster und Außentüren direkt von der Einkommensteuer abziehen. Nötig sind eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster, eine Rechnung und Zahlung per Überweisung; wer für dieselbe Maßnahme BAFA-/KfW-Förderung oder den Handwerkerbonus nach § 35a nutzt, kann § 35c nicht zusätzlich in Anspruch nehmen.

    Insgesamt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt; Kosten eines Energieberaters zu 50 %.

  • SonstigeSteuerbonus

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

    Für Renovierung, Reparatur und Modernisierung im eigenen Haushalt lässt sich ein Teil der Arbeitskosten (nicht Material) direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung aufs Konto des Betriebs; für Maßnahmen, die schon mit Förderkredit oder Zuschuss unterstützt werden, gilt der Bonus nicht. Die Bundesregierung will den Satz ab 2027 auf 15 % und den Höchstbetrag auf 900 € senken (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen).

    20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr (Stand 2026).

Alle Förderprogramme und aktuelle Meldungen

Häufige Fragen

Fragen zu Fassade

Wann ist die beste Zeit für einen Fassadenanstrich?

Fassadenfarbe braucht trockenes Wetter und Temperaturen, die nicht zu niedrig sind. Die meisten Anstriche werden deshalb vom Frühjahr bis in den Herbst ausgeführt. Bei Regen oder Frost verschieben wir Arbeitsschritte lieber um einige Tage.

Warum wird meine Fassade auf der Nordseite grün?

Auf schattigen, kühlen Wandflächen trocknet Feuchtigkeit nach Regen oder Tau langsamer ab. Dort finden Algen und Pilze gute Bedingungen. Eine Reinigung entfernt den Bewuchs, die Ursache – etwa nahe Bäume oder fehlender Dachüberstand – sprechen wir mit Ihnen gesondert an.

Reicht Streichen, oder muss der Putz erneuert werden?

Feine Haarrisse lassen sich oft mit einem geeigneten Anstrich überbrücken. Klingt der Putz beim Abklopfen hohl oder bröckelt er, muss er vorher ausgebessert werden. Das stellen wir bei der Besichtigung fest.

Muss ich bei der Fassadensanierung dämmen?

Bei einem reinen Anstrich in der Regel nicht. Wird jedoch ein größerer Teil des Außenputzes erneuert, können Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz greifen. Wir prüfen das vor Angebotserstellung und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.

Brauche ich eine Genehmigung für das Gerüst?

Steht das Gerüst nur auf Ihrem Grundstück, meist nicht. Wird Gehweg oder Straße mitgenutzt, ist in der Regel eine Erlaubnis der Stadt nötig. Diesen Antrag bereiten wir mit Ihnen vor.

Darf ich die Farbe meiner Fassade frei wählen?

Grundsätzlich ja, Einschränkungen gibt es aber bei Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen oder Doppel- und Reihenhäusern mit einheitlichem Erscheinungsbild. Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Wir können Ihnen vorab Farbmuster an der Wand anlegen.

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Wie wir arbeiten, lesen Sie unter So funktioniert’s, Richtwerte zu Kosten im Ratgeber; wer hinter dem Angebot steht, unter Über uns.

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Ein paar Fragen, zwei Minuten – danach melden wir uns und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung.