Förderung
Förderung für Ihr Haus: KfW, BAFA und Zuschüsse
Welche Programme gibt es für neue Fenster, Dämmung, Photovoltaik oder ein barrierefreies Bad? Hier finden Sie die wichtigsten Förderwege mit Prüfdatum – und die neuesten Meldungen der Förderstellen.
Förderprogramme im Überblick
Auf den offiziellen Seiten geprüft am 28. Oktober 2026. Verbindlich sind die Bedingungen der Fördergeber.
BAFA
Zuschuss
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Maßnahmen an der Gebäudehülle
Zuschuss für Dämmung von Außenwand, Dach und Geschossdecken sowie für neue Fenster, Dachflächenfenster, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutz in Bestandsgebäuden (Bauantrag mindestens fünf Jahre alt). Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden, und der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein – einen Handwerkervertrag darf man vorher nur mit einer Klausel schließen, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
15 % der förderfähigen Ausgaben; mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 Prozentpunkte mehr, beim Einfamilienhaus aber erst ab 30.000 € Investition. Förderfähig sind bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 €.
Fenster & TürenDachfensterFassadeFlachdach
Zur offiziellen SeiteZuschuss
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inkl. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss zur Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten, der einen Sanierungsfahrplan für das Haus erstellt. Der Fahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus und die höheren Kostengrenzen bei den BAFA-Einzelmaßnahmen; der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden.
50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
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KfW
Kredit
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358 Plus / 359)
Zinsgünstiger Kredit, der den Eigenanteil bei energetischen Einzelmaßnahmen finanziert. Voraussetzung ist eine bereits erteilte BAFA- oder KfW-Zuschusszusage aus der BEG EM, die höchstens zwölf Monate alt ist; Selbstnutzer mit niedrigerem Haushaltseinkommen bekommen über Variante 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Bis 120.000 € je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (358) bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.
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Zur offiziellen SeiteKredit mit Tilgungszuschuss
Wohngebäude – Kredit (261), Bundesförderung für effiziente Gebäude
Förderkredit für die Komplettsanierung eines Wohnhauses zum Effizienzhaus (Stufen 40 bis 85 bzw. Denkmal) oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Baubeginn gestellt sein; netzgekoppelte Photovoltaik wird hier nicht mitfinanziert.
Bis 150.000 € je Wohneinheit. Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe und Klasse zwischen 0 und 15 % (seit 21.07.2026 um 10 Prozentpunkte abgesenkt), plus 10 Prozentpunkte für besonders schlecht gedämmte Häuser (Worst Performing Building).
FassadeFenster & TürenDachfensterFlachdach
Zur offiziellen SeiteKredit
Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)
Förderkredit für Photovoltaik auf Dach oder Fassade samt Batteriespeicher; Privatpersonen sind berechtigt, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen. Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sind ausgeschlossen, und der Antrag muss über die Bank gestellt werden, bevor ein Liefer- oder Bauvertrag verbindlich unterschrieben ist.
Bis zu 100 % der Investitionskosten, Laufzeit bis 30 Jahre; Zinssatz hängt von Bonität und Sicherheiten ab.
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Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit für den Abbau von Barrieren, etwa ein bodengleiches Bad, sowie für Einbruchschutz wie einbruchhemmende Haus- und Nebeneingangstüren, Garagentore und Nachrüstsysteme für Fenster. Neue Fenster selbst sind hier nicht förderfähig; der Antrag geht über die Hausbank und muss vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker erfolgen.
Bis 50.000 € je Wohneinheit, unabhängig vom Alter der Bewohner.
Zur offiziellen SeiteZuschussAntragsstopp
Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten wie ein bodengleiches Bad. Die Bundesmittel für 2026 sind aufgebraucht, seit 31.07.2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an; eine Wiederaufnahme 2027 hängt von neuen Haushaltsmitteln ab. Alternative ist der Kredit 159.
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Pflegekasse
Zuschuss
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI
Menschen mit anerkanntem Pflegegrad können bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für Umbauten beantragen, die die Pflege zu Hause erleichtern – typisch ist der Umbau zur bodengleichen Dusche. Den Antrag stellt man sinnvollerweise vor Beginn der Arbeiten mit Kostenvoranschlag; mehrere gleichzeitig beantragte Arbeiten zählen als eine Maßnahme.
Bis 4.180 € je Maßnahme und pflegebedürftiger Person; leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, insgesamt bis 16.720 €.
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Land Hessen
Zuschuss
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum (WIBank)
Landeszuschuss für Umbauten im selbst (oder von nahen Angehörigen) bewohnten Eigentum, die auf die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind, etwa ein barrierefreies Bad. Der Antrag läuft über die Wohnungsbauförderstelle der Stadt bzw. des Kreises, und vor der Bewilligung darf kein Auftrag vergeben werden; andere öffentliche Mittel werden angerechnet.
Bis 50 % der Kosten, beim Bad höchstens 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohnung; Maßnahmen unter 1.500 € und Eigenleistung sind ausgeschlossen.
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Stadt Frankfurt
Zuschuss
Klimabonus – Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (Erweiterung von „Frankfurt frischt auf“)
Städtischer Zuschuss für neue Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher sowie Solaranlagen auf Frankfurter Grundstücken, Batteriespeicher und Ladepunkte nur zusammen mit neuer PV. Der Antrag wird online gestellt, begonnen werden darf erst nach der Zusage; Pflichtmaßnahmen sind nicht förderfähig und die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden. Für Balkonkraftwerke sind die Mittel ausgeschöpft.
Begrünung und Regenwasserspeicher 50 %, Solaranlagen 20 %, Solar-Gründach 30 %, Speicher und Ladesäulen 20 % der förderfähigen Kosten; Gemeinschaftsprojekte 5 Prozentpunkte mehr; höchstens 100.000 €.
Solar & PVFlachdachFassadeGarten & Hausmeister
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Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes (Modernisierungsbonus)
Die Stadt gibt Eigentümern Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierung, barrierefreien Umbau und Aufwertung des Wohnumfelds im Bestand; Barrierefreiheit kann auch ohne energetische Maßnahme gefördert werden. Bedingung sind u. a. langjährige Bindung als Wohnraum und Mietbegrenzung, Förderung nur im Rahmen der Haushaltsmittel.
FassadeFenster & TürenDachfensterFlachdachBad
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Sonstige
Steuerbonus
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden (§ 35c EStG)
Wer im eigenen, mehr als zehn Jahre alten Haus wohnt, kann einen Teil der Kosten für Dämmung, neue Fenster und Außentüren direkt von der Einkommensteuer abziehen. Nötig sind eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster, eine Rechnung und Zahlung per Überweisung; wer für dieselbe Maßnahme BAFA-/KfW-Förderung oder den Handwerkerbonus nach § 35a nutzt, kann § 35c nicht zusätzlich in Anspruch nehmen.
Insgesamt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt; Kosten eines Energieberaters zu 50 %.
Fenster & TürenDachfensterFassadeFlachdach
Zur offiziellen SeiteSteuerbonus
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
Für Renovierung, Reparatur und Modernisierung im eigenen Haushalt lässt sich ein Teil der Arbeitskosten (nicht Material) direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung aufs Konto des Betriebs; für Maßnahmen, die schon mit Förderkredit oder Zuschuss unterstützt werden, gilt der Bonus nicht. Die Bundesregierung will den Satz ab 2027 auf 15 % und den Höchstbetrag auf 900 € senken (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen).
20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr (Stand 2026).
BadFenster & TürenDachfensterFlachdachInsektenschutzGarageFassadeMaler & RenovierungWasserschadenGarten & Hausmeister
Zur offiziellen SeiteSteuerbonus
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)
Für Dienstleistungen rund um den eigenen Haushalt – etwa Reinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienst oder Schneeräumen – lässt sich ein Teil der Arbeitskosten (nicht Material) direkt von der Steuerschuld abziehen. Nötig sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters; Barzahlung zählt nicht.
20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr.
ReinigungWinterdienstGarten & Hausmeister
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Aktuell
Neues von den Förderstellen
Automatisch aus den offiziellen Nachrichten-Feeds von KfW, BAFA und weiteren Stellen – mit Link zur Originalmeldung.
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Häufige Fragen
Fragen zur Förderung
Muss ich den Förderantrag vor der Beauftragung stellen?
Bei den meisten Zuschuss- und Kreditprogrammen ja. Häufig darf der Vertrag nur mit einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden oder erst nach der Antragstellung. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms – wir weisen Sie bei der Besichtigung darauf hin.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Für viele Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist eine Fachperson aus der Energieeffizienz-Expertenliste vorgeschrieben, etwa beim Fenstertausch oder bei der Dämmung. Für Steuerboni oder Handwerkerleistungen gilt das nicht.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht doppelt. Sie können aber für verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Wege nutzen. Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wie aktuell ist diese Übersicht?
Die Programmliste prüfen wir regelmäßig auf den offiziellen Seiten der Fördergeber – das Prüfdatum steht über der Liste. Die Meldungen unten laden automatisch aus den offiziellen Nachrichten-Feeds. Verbindlich sind immer die Bedingungen auf den Seiten der Fördergeber.
Helfen Sie beim Antrag?
Wir liefern die Angaben, die für den Antrag gebraucht werden, zum Beispiel ein Angebot mit den technischen Daten der Fenster oder der Dämmung. Den Antrag selbst stellen Sie oder Ihr Energieberater beim Fördergeber.
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Förderfähig sanieren – mit Festpreis
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns, vereinbaren eine kostenlose Besichtigung und schicken Ihnen ein schriftliches Festpreis-Angebot.